Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der Zenker Design GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptiert der Auftragnehmer nur, wenn er ihnen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang und Verbindlichkeit von Angeboten
2.1 Das vereinbarte Honorar umfasst nur den vom Auftragnehmer im Angebot bezeichneten Leistungsumfang innerhalb eines beiderseitig anerkannten Briefings. Die Abstimmung erfolgt in der Regel auf Basis eines Textmanuskripts mit zwei Korrekturläufen sowie eines Layouts und eines Reinlayouts mit briefinggerechter Korrekturphase. Die einmalige Erstellung von PDF-Dateien nach X3-Standard bei Übergabe von Druckdaten ist im Honorar enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand zu den geltenden Stundensätzen zusätzlich berechnet.
2.2 Korrekturen, die zu Änderungen des Umfangs führen, setzen die entsprechenden Teile des Angebots und deren Beauftragung nachträglich außer Kraft. Honorare und Auslagen werden dann vom Auftragnehmer neu kalkuliert oder nach Aufwand berechnet. Das Angebot bleibt vier Wochen gültig.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen des Auftragnehmers dürfen ohne dessen schriftliche Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Bei einem Verstoß hat der Auftraggeber neben der für die Gestaltungsleistung fälligen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der Vergütung zu zahlen.
3.2 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts verbleiben Urheberrecht und die Nutzung zu Zwecken der Eigenwerbung in allen Medien beim Auftragnehmer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
3.3 Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
3.4 Hat der Auftraggeber Miturheberschaft erworben, verzichtet er auf seine Rechte aus § 8 Abs. 2 bis 4 UrhG.
3.5 Der Auftragnehmer ist bei Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlicher Wiedergabe der Entwürfe – soweit nicht anders vereinbart – stets als Urheber zu nennen, bei Webprojekten insbesondere durch einen Hinweis mit Link auf die eigene Website. Verletzt oder verweigert der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er neben der geschuldeten Vergütung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der Vergütung verpflichtet. Das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
3.6 Möchte der Auftraggeber förmliche Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3.7 Jede weitergehende Nutzung der Entwürfe und/oder Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Gleiches gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen.
3.8 Die Entwürfe werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch nicht auf Ähnlichkeit zu eingetragenen Marken geprüft; diese rechtliche Leistung ist auf Wunsch z. B. durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu erbringen.
4. Vergütung und Stornierung
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag, dem Angebot oder dem vereinbarten Stundensatz. Die vereinbarten Preise sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Abzüge. Für zusätzlich vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung verlangen.
4.2 Die Vergütung ist bei Rechnungseingang sofort fällig. Bei Angebotssummen ab 1.000,00 EUR wird – sofern nicht anders vereinbart – zweigeteilt abgerechnet: Die erste Hälfte wird bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt, die zweite Hälfte mit der Schlussrechnung nach Projektende.
4.3 Für jede erneute oder zusätzliche Nutzung ohne Zustimmung des Auftragnehmers hat der Auftraggeber neben der angemessenen Vergütung für die betreffende Nutzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der Vergütung zu zahlen.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht von ihm zu vertretende Mehrkosten, die bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht absehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen, sofern sie auf einem sachlich gerechtfertigten Grund beruhen, für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind.
4.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Vergütung in den Angeboten in Euro angegeben. Wird im Angebot ausdrücklich eine andere Währung genannt, unterliegt diese Kursschwankungen im Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Zahlung. Entstehen dem Auftragnehmer dadurch bei Vertragsschluss nicht absehbare Mehrkosten, ist er berechtigt, diese weiterzugeben; Mehrkosten sind dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und mit der nächsten Rechnung zu stellen.
4.6 Die Stornierung eines Auftrags ist grundsätzlich nicht möglich und bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Stimmt der Auftragnehmer einer Stornierung zu, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Diese richtet sich nach der bis dahin erbrachten Leistung gemäß Angebot oder Stundensatz. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
5. Fremdleistungen, Neben- und Technikkosten
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu beauftragen. Rechnungen über Fremdleistungen werden an den Auftraggeber weitergeleitet und sind von diesem direkt zu begleichen.
5.2 Werden im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers geschlossen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5.3 Bildrecherche, Bildrechte, Fotografie und die dafür erforderliche Organisation, Illustrationen, Bildbearbeitung sowie sämtliche technischen Vorkosten für die Produktion wie Scans, Proofs, Farbdrucke, Übersetzungen und Lektorat, Hosting und Webadressen, Anwenderschulungen, Miete für externe Datenquellen, Datenübertragung, Reisekosten und Kurierfahrten sind – soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen – nicht Bestandteil des Angebots und werden nach Aufwand berechnet. Die Endkontrolle der Medien obliegt dem Auftraggeber; für grafische oder textliche Fehler bzw. allgemeine Produktionsfehler nach Freigabe durch den Auftraggeber ist die Haftung ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
6. Herausgabe und Bereitstellung von Daten
6.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Überlassung, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2 Bei Webprojekten stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zur Verfügung, die dieser zur Aktualisierung der Website und zur Pflege der Inhalte benötigt. Über Datenformat und Art des Datenträgers verständigen sich die Parteien; kommt keine Einigung zustande, kann der Auftragnehmer ein geeignetes Format und einen geeigneten Datenträger wählen.
6.3 Überlassene Datenträger und Daten dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.
6.4 Der Auftraggeber trägt Risiko und Kosten des Transports von Datenträgern und Daten.
6.5 Für Fehler an Datenträgern und Daten, die beim Import in das System des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer nur solche Vorlagen (Fotos, Texte oder sonstige Arbeitsmaterialien) zu überlassen, die zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegeben sind. Ist der Auftraggeber entgegen dieser Pflicht nicht zur Nutzung berechtigt oder sind die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter, stellt er den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für Aussagen in den Entwürfen über Leistungen oder Produkte des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht.
7. Lieferung und Verzug
7.1 Für die Lieferung der Ergebnisse oder Teillieferungen gelten die im Angebot beschriebenen Termine. Werden Leistungen aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig erbracht, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen.
7.2 Kommt der Auftraggeber mit den für die Leistungserbringung notwendigen Informationen oder Unterlagen in Verzug, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer- und Leistungstermine einzuhalten.
7.3 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
7.4 Werden vereinbarte Liefertermine wegen höherer Gewalt, Unruhen, Streiks, behördlicher Maßnahmen, Aussperrung oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Betriebsstörungen – auch eines Subunternehmers – nicht eingehalten, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Der Auftragnehmer informiert über Beginn und Ende der Störung.
7.5 Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder bei dauerhaften, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Betriebsstörungen ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen aus wichtigem Grund zu kündigen.
7.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Er behält sich zudem vor, Leistungen zurückzuhalten.
8. Korrektur und Produktionsüberwachung
8.1 Korrekturen werden vor der Vervielfältigung oder Onlinestellung mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Nach Freigabe des Entwurfs zur Produktion, Vervielfältigung oder Onlineveröffentlichung hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf weitere Korrekturen. Mit Abnahme der Arbeit und/oder Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen oder technischen Umsetzungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild; eine diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers entfällt.
8.2 Eine Produktionsüberwachung übernimmt der Auftragnehmer nur, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Bei der Überwachung (ohne Anwesenheit des Auftraggebers) entscheidet der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen und erteilt entsprechende Anweisungen.
8.3 Ein Mitspracherecht am Produktionsergebnis (z. B. bei Druckprodukten) hat der Auftraggeber nur bei eigener Anwesenheit während der Produktion; dies kann vorab vereinbart werden. Bei Abwesenheit kann das Produktionsergebnis nicht wegen Produktionsschwankungen wie zumutbarer Farbschwankungen oder geringfügiger Formatabweichungen zurückgewiesen werden.
9. Belegmuster
Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer von allen vervielfältigten Arbeiten zwei einwandfreie Muster unentgeltlich als Belegmuster.
10. Haftung und Gewährleistung
10.1 Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden und im Übrigen auf die vereinbarte Vergütung begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß auch für die Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten des Auftragnehmers innerhalb angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und Mängel anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung schriftlich zu rügen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Arbeit in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.
10.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegen administrative Tätigkeiten wie sicherheitsrelevante Servereinstellungen, Datensicherung und Aktualisierung bei Einrichtung eines Content-Management-Systems in Webprojekten nach der Übergabe dem Auftraggeber. Trotz sorgfältiger Ausführung lassen sich Angriffe von außen nicht vollständig ausschließen; der Auftraggeber wird hierauf hingewiesen und stellt den Auftragnehmer insoweit frei.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.2 Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 1. Januar 2026
